In der Drogenpolitik sind sich die Ampel-Partner schnell einig geworden: In Deutschland soll die Legalisierung von Cannabis kommen. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition darauf verständigt – doch gilt die Gesetzesänderung nicht bereits ab sofort. Entsprechend stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht.
Insbesondere Bremen setzt sich schon eine längere Zeit für einen deutlich veränderten rechtlichen Umgang mit Cannabis ein. Dient dies auch als Vorbild für den Plan der Koalitionen? Hier nun alles Wichtige zur Cannabis-Legalisierung auf einen Blick:
Wann kommt es nun zur geplanten Legalisierung?
Erst vor kurzem hatte der Ex-Kanzlerkandidat Armin Laschet erläutert, wieso er gegen die Legalisierung von Cannabis sei – nun muss er den Legalisierungsbeschluss der neuen Ampelkoalition mit ansehen. Einige Fragen stellen sich: Wie wird weiter verfahren, wann kommt es letztendlich zur geplanten Legalisierung von Cannabis? Doch können jene Fragen zum aktuellen Zeitpunkt nur bedingt beantwortet werden.
Allerdings gibt es auch noch keinen festgelegten Zeitrahmen, ab wann die neue Regelung in Kraft treten soll. Eins ist jedoch klar: Bis zur endgültigen Freigabe wird noch etwas Zeit vergehen. Zudem wird die Legalisierung von Cannabis vorerst wahrscheinlich keine Priorität genießen, dies liegt an den aktuell drängenderen Themen.
Es kommt noch hinzu, dass ein Gesetzgebungsprozess an sich einige Tage dauert – in Deutschland beträgt die Dauer im Schnitt etwa 175 Tage. Erst im Anschluss kann das Gesetz überhaupt in Kraft treten.
Der Vorreiter Bremen
Insbesondere Bremen setzt sich schon längere Zeit für die Cannabis-Legalisierung ein, doch scheiterten wiederholt die Modellprojekte. Bereits im Jahr 2015 hatte Bremen das Ziel, Gelegenheitsnutzer zu entkriminalisieren und die Strafverfolgung des Freizeitkonsums zu beenden.
So sollte Marihuana an ausgewiesenen Abgabestellen angeboten werden, beispielsweise auch in den Apotheken. Doch scheiterte jene Initiative zu Beginn des Jahres 2018 – der Grund: Die SPD bot damals keine entsprechende Unterstützung an.
Erhältlichkeit von Cannabis
Cannabis kann zukünftig nicht überall erworben werden: Die Koalitionspartner sprechen explizit von einer Abgabe in kontrolliertem Maß. Dies hat folglich zu bedeuten, dass Cannabis zu Genusszwecken in den lizenzierten Geschäften nicht angeboten und verkauft werden darf.
Eigenanbau von Cannabis
Ist dies erlaubt? Die Antwortet lautet: Nein.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Legalisierung des Cannabis-Eigenanbaus nicht zur Debatte, laute Forderungen aus Richtung des deutschen Hanfverbandes bestehen aber dennoch.
Dauer der Legalisierung und Abgabe von Cannabis
Die Legalisierung von Cannabis ist vorerst auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Anschließend wird der Gesetzeserfolg sowohl geprüft als auch bewertet – voraussichtlich wird es im Gespräch vor allem um die Einhaltung des Jugendschutzes gehen. Doch werden womöglich insbesondere die Apotheken als Abgabestellen fungieren.
Zur Abgabe von Cannabis findet der Koalitionsvertrag bereits klare Worte: Zukünftig wird Cannabis an Erwachsene nach Erreichung des 18. Lebensjahres abgegeben. Beschlossen ist allerdings noch nicht, welche Regelungen für ausländische Staatsangehörige in diesem Bezug gelten werden.
Fahren im Einfluss von Cannabis
Die Fahrtüchtigkeit wird von Cannabis beeinträchtigt. In Deutschland galt bisher der folgende Grenzwert: 1 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum. Bei dem sogenannten THC handelt es sich um den Wirkstoff von Cannabis, welcher für den Rausch sorgt. Wird jedoch im Blut eine höhere Konzentration des THC nachgewiesen, so sind Bußgelder die Folge – gegebenenfalls kann sogar der Führerscheinentzug drohen.
Der Grenzwert von 1 Nanogramm THC ist allerdings sehr niedrig angesetzt – noch mehrere Tage nach dem Konsum kann der Wert nachweislich erhöht sein. Dennoch kann zu diesem Zeitpunkt die Fahrtüchtigkeit aber längst wiederhergestellt sein. Entsprechend wahrscheinlich ist es, dass es seitens der Ampelkoalition zu einer Neudefinition des Grenzwertes kommen wird. Weitere Angaben hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich.